Art. 24d Abs. 1bis RPG
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BGer 1C_179/2013 · 15.08.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der hobbymässigen Pferdehaltung und dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fällt zugunsten des Raumplanungsrechts aus, da die vorgenommenen Änderungen die Identität der Baute und Umgebung nicht mehr wahren und die zulässigen Mindestflächen bereits überschritten wurden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.