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Art. 26 Abs. 2 BV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_157/2014 · 04.11.2015GutgeheissenEin generell-abstrakter Ausschluss von Enteignungen für Uferwege durch kantonales Recht verletzt den Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, da er die erforderliche Interessenabwägung im konkreten Planungsverfahren von vornherein unmöglich macht.Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.