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Art. 26 ff. RPV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_94/2012 · 29.03.2012AbgewiesenBei der Standortwahl für eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) ist das öffentliche Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Fruchtfolgeflächensicherung höher zu gewichten als rein finanzielle Interessen, sofern Alternativstandorte nicht von vornherein unzweckmässig sind. Eine detaillierte Abklärung von Varianten mit…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.271/2005 · 26.04.2006AbgewiesenDie Zuweisung einer Parzelle in der Landwirtschaftszone zur Bauzone für die Erweiterung eines Behindertenheims ist zulässig, wenn die Interessenabwägung sachlich vertretbar ist und keine unzulässige Kleinstbauzone entsteht. Die Erhaltung von Fruchtfolgeflächen unterliegt der Abwägung und geniesst keinen absoluten Schutz.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.