Art. 27 Abs. 1 BV
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BGer 1C_571/2020 · 02.06.2022AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt der hoch schutzwürdigen Villa Nager als Zeugnis der Baukultur überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung einer Privatklinik mit Facharztzentrum. Die einseitige Interessenabwägung des Gemeinderats überschritt den autonomen Spielraum.BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.