Art. 29 BV
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
29%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_526/2023 · 25.03.2025AbgewiesenBei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.BGer 1C_574/2020 · 09.03.2023GutgeheissenEine erhebliche Änderung der Verhältnisse seit dem ursprünglichen Entscheid (u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Lärmwirkungen, veränderte Belagseigenschaften und Rechtsprechung zu Tempolimits) begründet einen bundesrechtlichen Anspruch auf Wiedererwägung. Die Interessenabwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und…BGer 1C_235/2020 · 16.12.2020AbgewiesenDie Inventarisierung von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfolgt allein nach bundesrechtlichen Qualitätskriterien ohne Interessenabwägung; diese ist erst bei der Beanspruchung der Flächen im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren vorzunehmen.EinzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_179/2019 · 11.10.2019AbgewiesenEine rechtskräftige Baubewilligung kann nur bei wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage in Wiedererwägung gezogen werden; eine bloße Ungleichbehandlung mit einem anderen Projekt rechtfertigt dies nicht.BaubewilligungBGer 1C_484/2016 · 28.06.2017AbgewiesenDie Abweichung von kommunalen Gestaltungsvorschriften (Art. 414 Abs. 6 GBR) ist nach Art. 417 GBR zulässig, wenn die gute Gesamtwirkung (Art. 411 GBR) gewahrt bleibt und die Fachberatung beigezogen wurde. Eine weitergehende Interessenabwägung ist nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_569/2016 · 21.06.2017GutgeheissenDie Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…GestaltungsplanBGer 1C_277/2012 · 16.11.2012AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.