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Art. 29 ff. VwVG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BVGer A-8386/2010 · 01.12.2011Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen luftfahrtbezogenen Nutzungsinteressen und den Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes muss vertieft und nachvollziehbar erfolgen; eine ungenügende Abklärung der naturschutzrechtlichen Anforderungen führt zur Rückweisung an die Vorinstanz.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.