Art. 29 NHV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.137/2002 · 25.09.2003GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt durch Nichtbeachtung des kantonalen Reptilieninventars und Ablehnung eines Gutachtens offensichtlich unvollständig festgestellt. Die Interessenabwägung zwischen Biotopschutz und Überbauung erfordert eine wissenschaftlich fundierte Klärung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets.GestaltungsplanKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.