Art. 3 Abs. 2 lit. d RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1A.122/2004 · 30.05.2005GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 118 IA 151 · 24.06.1992AbgewiesenDie Nichteinzonung des Bruderholzackers in eine Bauzone und seine Zuweisung in eine Landschaftsschutzzone ist verfassungsrechtlich zulässig, da die öffentlichen Interessen an Landschafts- und Erholungsschutz sowie an der Schonung landwirtschaftlich wertvoller Flächen die privaten Bauinteressen überwiegen. Eine regionale…EinzonungAuszonungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.