Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 3 Abs. 2 RPV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.122/2004 · 30.05.2005GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.