Art. 3 LRV
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BGer BGE 117 IB 379 · 18.09.1991AbgewiesenBauten für die weitgehend bodenunabhängige Schweinemast können standortgebunden sein (Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG), und umweltschutzrechtliche Mindestabstandsvorschriften (Art. 3 LRV) sind im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG zu berücksichtigen.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.