Art. 30 USG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer BGE 120 IB 400 · 27.10.1994GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Aushubdeponie setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die insbesondere die Standortgebundenheit, die Eignung als Inertstoffdeponie und die Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren prüft. Fehlt diese, verstösst die Bewilligung gegen Art. 5 WaG und die Koordinationspflicht.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.