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Art. 30f Abs. 1 und 2 lit. d USG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 38%
BGer 1C_332/2012 · 02.04.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der umweltrechtlichen Bewilligung aus, da die tatsächliche Abfallmenge die Schwellenwerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erreichte und die Koordinationspflicht erfüllt war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.