Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 31 Abs. 1 USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_644/2019 · 04.02.2021GutgeheissenDie Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren führt zur Aufhebung der Festsetzung, selbst wenn die materielle Begründetheit des Entscheids nicht in Frage steht.RichtplanungBGer 1C_23/2017 · 03.10.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 3 NHG und Art. 3 RPG rechtfertigt die kantonale Überbauungsordnung für eine Aushubdeponie, da die landschaftlichen Beeinträchtigungen durch Gestaltungsauflagen minimiert werden und der Standort aufgrund regionaler Bedarfsplanung sowie fehlender Alternativen standortgebunden ist.RichtplanungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.