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Art. 32 Abs. 2 lit. f GschV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_473/2020 · 09.09.2021AbgewiesenDie Interessen an der Durchführung von Sondierbohrungen zur Erkundung von Mineralwasserressourcen überwiegen die Interessen am Schutz bestehender Fassungsbrunnen, sofern die Bohrungen unter Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Auflagen durchgeführt werden und keine konkrete Gefahr einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität oder…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.