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Art. 32 Abs. 2 und 3 SVG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_615/2021 · 15.03.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Verkehrsfluss rechtfertigt die Tempo-30-Zone auf mässig verkehrsorientierten Strassenabschnitten, da Sicherheitsbedenken für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen und eine gesicherte Lärmreduktion überwiegen. Der Ermessensspielraum der Behörde ist bei nicht stark…BGer 1C_618/2018 · 20.05.2019AbgewiesenDie Anordnung einer Tempo-30-Zone ist bei Vorliegen eines erhöhten Schutzbedürfnisses für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer und komplexer örtlicher Verhältnisse verhältnismässig, selbst wenn die Strasse Elemente einer verkehrsorientierten Nebenstrasse aufweist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.