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Art. 34 Abs. 3 aRPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1P.91/2007 · 16.04.2007AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer qualitativ hochwertigen, städtebaulich überzeugenden Überbauungslösung mit Aussicht auf baldige Renovation der geschützten Bausubstanz überwiegt das private Interesse an der Beibehaltung des bestehenden Planungszustands, selbst bei kürzerer Geltungsdauer des Bebauungsplans.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.