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Art. 37 Abs. 4 LFG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_308/2018 · 09.10.2019GutgeheissenDie UVP-Pflicht für Flughafenanlagen erfordert eine Gesamtbetrachtung von Off-Airport-Parkplätzen, soweit diese in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Flughafen stehen (z. B. Valet-Parking mit Infrastruktur am Flughafen). Andere Off-Airport-Parkplätze sind nicht einzubeziehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.