Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 38 Abs. 2 BauR (kommunal)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_265/2014 · 22.04.2015AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiberin (Fernmeldegesetzgebung) und dem Schutz des ländlichen Ortsbilds (kommunale Ästhetikvorschriften) fiel zugunsten des Ortsbildschutzes aus, da ein tauglicher Alternativstandort ausserhalb der Bauzone (mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG) verfügbar war und…BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.