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Art. 39 BZO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer 1C_167/2018 · 08.01.2019AbgewiesenDie Beschränkung von Mobilfunkanlagen auf die Quartierversorgung in Wohn- und gemischten Zonen ist verhältnismässig, wenn sie der Vermeidung ideeller Immissionen dient und die Wirtschaftsfreiheit der Betreiber nur geringfügig einschränkt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.