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Art. 4 BauR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_158/2016 · 18.10.2016AbgewiesenDie kantonale und kommunale Auslegung von Bauvorschriften zur Terrainveränderung und Gebäudehöhe in Hanglagen ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf die konkreten örtlichen Gegebenheiten und die Systematik der Normen stützt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.