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Art. 47 LATC

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_514/2022 · 22.11.2023GutgeheissenDas Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil die Vorinstanz die Interessenabwägung zwischen dem privaten Bauvorhaben und der geplanten kommunalen Zone réservée nicht vorgenommen hat. Die Abwägung muss insbesondere die Wirkung der Zone réservée (Art. 49 LATC) auf das Baugesuch berücksichtigen.BaubewilligungBGer 1C_230/2022 · 07.09.2023GutgeheissenBei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).OrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.