Art. 47 OAT
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_545/2022 · 21.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer verbesserten Mobilitätsverbindung (Schulverkehr, Regionalverkehr, Tourismus) überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer:innen, sofern die Variantenprüfung umfassend und die Gewichtung der Kriterien nachvollziehbar erfolgt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_556/2021 · 08.06.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zur Ausweisung einer Zone für gewerbliche Aktivitäten muss vollständig sein, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und der Anforderungen des ISOS. Ein unvollständiger Abwägungsprozess führt zum Rückweis an die Vorinstanz.BGer 1C_314/2020 · 10.05.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der Schaffung einer temporären Aufenthaltsfläche für Schweizer Fahrende aus, da der Standort trotz Einschränkungen (Bauverbotszone, Waldrand, Hochspannungsleitungen) als am besten geeignet erschien und ein kantonales Interesse an der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.