Art. 49 VwVG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_74/2012 · 19.06.2012Teilweise gutgeheissenDie Gewährung von Erleichterungen bei Lärmsanierungen ist restriktiv zu handhaben, kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Immissionsgrenzwerte durch einfache bauseitige Massnahmen eingehalten werden können und die Kosten-Nutzen-Abwägung gegen eine zusätzliche Sanierungsmassnahme spricht.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.