Art. 5 Abs. 1 NHG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_100/2020 · 28.06.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung muss das ISOS konkret und substanziel einbeziehen; pauschale Gewichtung zugunsten der Verdichtung genügt nicht, insbesondere bei Erhaltungsziel A.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_188/2007 · 01.04.2009GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.GestaltungsplanKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.