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Art. 5 Abs. 2 lit. a RPV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_428/2024 · 01.06.2026GutgeheissenDie Richtplanfestsetzung für das Kiesabbaugebiet Tagelswangen genügt den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, da keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Interessenabwägung vorlag. Eine temporäre Rodung von 30 Jahren ist jedoch waldrechtlich zulässig.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_356/2019 · 04.11.2020GutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an fehlender Richtplangrundlage (Art. 8 Abs. 2 RPG) und unvollständiger Berücksichtigung nationaler Schutzinteressen (BLN, potenzielle Auengebiete). Eine Konzessionserteilung ohne abgeschlossene Abstimmung auf Richtplanebene ist unzulässig.Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.