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Art. 5 Abs. 3 UVPV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_327/2022 · 07.11.2023GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie in einem BLN-Gebiet stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur durch gleich- oder höherwertige Interessen nationaler Bedeutung gerechtfertigt werden kann. Eine solche Rechtfertigung fehlt, wenn keine alternativen Standorte geprüft wurden und die…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_101/2020 · 29.01.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.OrtsplanungsrevisionBGer 1A.230/2005 · 04.04.2006AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der Realisierung eines Verkehrssicherheitszentrums (Spezialzone) und den Belangen des Landschaftsschutzes, der Luftreinhaltung sowie der Rekultivierung einer Kiesgrube ist zulässig, wenn die umweltrelevanten Auswirkungen im Nutzungsplanungsverfahren stufengerecht geprüft und durch verbindliche Anordnungen…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer BGE 123 II 88 · 24.02.1997GutgeheissenDie Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung in der Nutzungsplanung wird verletzt, wenn eine Kiesabbauzone ohne die erforderlichen Sachverhaltsabklärungen in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz festgesetzt wird.OrtsplanungsrevisionBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.