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Art. 5 BV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_289/2017 · 16.11.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Planungshoheit und bundesrechtlichen Gewässerschutzvorgaben fällt zugunsten des Gewässerschutzes aus, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für Ausnahmen von den Mindestbreiten des Gewässerraums nicht rechtsgenügend darlegt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_277/2012 · 16.11.2012AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.