Art. 5 ff. VBLN
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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Korpusmittel: 38%
BGer BGE 150 II 133 · 01.01.2024GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Perimeter eines BLN-Objekts stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung zulässig ist. Das nationale Interesse am Schutz der Landschaft überwiegt hier das Interesse an der…SondernutzungsplanKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.