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Art. 5 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer 1A.62/2001 · 24.10.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG fällt zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da die Standortgebundenheit gegeben ist, keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.