Art. 50a LATC
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BGer 1C_575/2019 · 01.03.2022AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Gerichts: Der öffentliche Nutzen der erneuerbaren Energieerzeugung überwiegt die lokalen Beeinträchtigungen (Lärm, Landschaftsbild, Avifauna/Chiroptären) bei Einhaltung der planerischen und umweltrechtlichen Vorgaben.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.