Art. 55 Abs. 1 und 5 USG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_101/2020 · 29.01.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.