Art. 6 EMRK
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_175/2013 · 11.09.2013Teilweise gutgeheissenDie Bindung an den Sachplan Übertragungsleitung (SÜL) entfällt, wenn sich die Verhältnisse (Technik, Schutzgebiete) seit der Festsetzung geändert haben. Eine Verkabelungsstudie ist nur für das besonders schutzwürdige Gebiet 'Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt' erforderlich, nicht für die gesamte Strecke.BGer BGE 114 IA 114 · 15.09.1988GutgeheissenDie Zonenplanänderung für eine Schiessanlage muss den gleichen Anforderungen wie eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG genügen, insbesondere eine umfassende Interessenabwägung inkl. Prüfung von Alternativstandorten. Die Unterlassung dieser Prüfung stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar.UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.