Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 6 LKV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
? A-5971/2007 · 17.01.2008AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 NHG überwiegen die sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen am Bau einer neuen Gondelbahn gegenüber dem Interesse am Erhalt der Sesselbahn als Kulturdenkmal.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.