Art. 6 Ziff. 1 EMRK
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_139/2017 · 06.02.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Heizkraftwerks aus, da die öffentlichen Interessen an erneuerbarer Energieerzeugung und effizienter Ressourcennutzung die lokalen Immissions- und Waldabstandsinteressen überwogen, insbesondere durch technische Massnahmen (Kaminhöhe, Brandschutz) und die Geringfügigkeit der Zonenkorrektur.BaubewilligungBGer 1C_159/2014 · 10.10.2014GutgeheissenDie verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 119 IA 99 · 17.03.1993AbgewiesenDer Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit (Art. 6 Ziff. 1 EMRK, § 59 KV/ZG) überwiegt gegenüber dem Schutz der persönlichen Freiheit (persönliche Geheimsphäre) des Angeschuldigten, sofern keine besonders gewichtigen Gründe für einen Ausschluss vorliegen.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.