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Art. 64 Abs. 1 BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer 1C_11/2016 · 10.06.2016AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn die Anlage keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt, nicht störend in Erscheinung tritt und raumplanerisch sowie strahlenschutztechnisch vorteilhaft ist.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.