Art. 68 Abs. 3 BGG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_351/2019 · 06.02.2020AbgewiesenDie Vollstreckungsfrist von einem Jahr für den Abbruch eines rechtswidrig stehenden Wohnhauses in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, da der Beschwerdeführer seit über neun Jahren von der Abbruchpflicht wusste und genügend Zeit zur Vorbereitung hatte.BaubewilligungBGer 1C_58/2010 · 22.12.2010Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Kompensation verloren gegangener Kapazitäten durch deutsche DVO-Beschränkungen ist zulässig, zusätzliche Kapazitäten ohne SIL-Objektblatt jedoch nicht. Lärmimmissionen sind durch passive Schallschutzmassnahmen und lenkungswirksame…Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.