Art. 685 ZGB
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_671/2017 · 14.08.2018Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss alle geltend gemachten Schäden berücksichtigen; eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur Neubeurteilung.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.