Art. 7 Abs. 1 und 2 USG
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BGer 1C_686/2021 · 09.01.2023AbgewiesenDie Interessen an der Vermeidung erheblicher Lichtreflexionen (Art. 11 Abs. 2 USG) überwiegen das Interesse des Anlagenbetreibers an der unveränderten Beibehaltung der Photovoltaikanlage, sofern technisch und wirtschaftlich tragbare Massnahmen zur Emissionsbegrenzung (hier: Aufständerung) verfügbar sind.BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.