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Art. 7 Abs. 1 WaG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_428/2024 · 01.06.2026GutgeheissenDie Richtplanfestsetzung für das Kiesabbaugebiet Tagelswangen genügt den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, da keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Interessenabwägung vorlag. Eine temporäre Rodung von 30 Jahren ist jedoch waldrechtlich zulässig.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_51/2023 · 29.04.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 WaG fiel zugunsten der Walderhaltung aus, da die privaten und öffentlichen Interessen am Bauvorhaben das Walderhaltungsinteresse nicht überwogen. Die Standortgebundenheit des Vorhabens wurde verneint, da weniger eingreifende Alternativen (Bestandesschutz, zeitgemässe Erneuerung) möglich waren.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.