Art. 7 ff. BGF
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer BGE 142 II 517 · 01.01.2016Teilweise gutgeheissenEine Zusatzkonzession für Wasserfassungen erfordert keine Neukonzessionierung der Gesamtanlage, aber eine gesamthafte umweltrechtliche Beurteilung unter Einbezug bestehender Anlagen und gebotener Sanierungen, insbesondere bei gemeinsamen Restwasserstrecken.Korpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.