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Art. 78 Abs. 2 und 4 BV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BVGer A-5459/2015 · 27.12.2016GutgeheissenDie Anschlussgarantie nach Art. 5 Abs. 2 StromVG steht unter dem Vorbehalt überwiegender entgegenstehender Interessen, insbesondere der Raumplanung und des Naturschutzes. Eine fehlerhafte Interessenabwägung führt zur Aufhebung der Plangenehmigung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.