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Art. 78 BV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_153/2025 · 05.01.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude im ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A stellt eine Bundesaufgabe dar, da Art. 18a Abs. 3 RPG eine abschliessende, direkt anwendbare bundesrechtliche Regelung enthält. Die Interessenabwägung ist daher unter Einbezug der ENHK/EKD-Gutachten vorzunehmen.BaubewilligungVGer GL VG.2024.00071 · 24.06.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.Appellationsgericht des VD.2015.153 · 24.10.2016AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.RichtplanungBGer 1C_227/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Heimatschutz (ISOS, kommunale Gestaltungsvorschriften) und baulicher Entwicklung in der Kernzone wurde korrekt vorgenommen; das Bauprojekt integriert ein störendes Fremdelement und hält sich an die ortstypischen Gestaltungskriterien.BaubewilligungBGer 1C_429/2013 · 28.10.2013GutgeheissenDie direkte Anwendbarkeit von Art. 75b BV erfordert eine klare Abklärung, ob das Vorhaben als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt wird. Fehlt diese Abklärung, ist die Bewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.