Art. 8 BV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_547/2022 · 19.03.2024Teilweise gutgeheissenDie kommunale Bestimmung, die einen objektiven Bedarfsnachweis für Mobilfunkanlagen verlangt, verstösst gegen die Fernmeldegesetzgebung, da sie den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Mobilfunkanbietern unzulässig einschränkt. Andere Nachweispflichten (Mitbenützung, Ortsbildschutz) sind bei bundesrechtskonformer Auslegung zulässig.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_511/2014 · 13.05.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Kiesabbaus im Gebiet 'Under Moos' aus, da die vorübergehende Nutzung und die umfassende Rekultivierung die Eingriffe in Landschaft und Umwelt rechtfertigten. Die Standortgebundenheit der Zufahrtsstrasse wurde bejaht, da der Abbau ohne diese nicht möglich wäre.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_277/2012 · 16.11.2012AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).BaubewilligungBGer 1C_51/2012 · 21.05.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.