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Art. 80 ff. GSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer BGE 142 II 517 · 01.01.2016Teilweise gutgeheissenEine Zusatzkonzession für Wasserfassungen erfordert keine Neukonzessionierung der Gesamtanlage, aber eine gesamthafte umweltrechtliche Beurteilung unter Einbezug bestehender Anlagen und gebotener Sanierungen, insbesondere bei gemeinsamen Restwasserstrecken.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.