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Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_372/2017 · 22.01.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 80 Abs. 1 BPG/BS erfordert eine Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen; dabei überwiegen hier die wichtigen Gründe für die Parkplatzerstellung die geringfügigen entgegenstehenden Interessen an der Grünzone.BaubewilligungBGer 1C_484/2016 · 28.06.2017AbgewiesenDie Abweichung von kommunalen Gestaltungsvorschriften (Art. 414 Abs. 6 GBR) ist nach Art. 417 GBR zulässig, wenn die gute Gesamtwirkung (Art. 411 GBR) gewahrt bleibt und die Fachberatung beigezogen wurde. Eine weitergehende Interessenabwägung ist nicht erforderlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.