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Art. 89 Abs. 1 lit. b und c BGG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_11/2016 · 10.06.2016AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn die Anlage keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt, nicht störend in Erscheinung tritt und raumplanerisch sowie strahlenschutztechnisch vorteilhaft ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_245/2013 · 10.12.2013AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in einer Bauzone ist zonenkonform, wenn sie in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Standort steht und primär Bauzonenland abdeckt, auch wenn die Strahlung technisch bedingt darüber hinausreicht.BaubewilligungBGer 1C_451/2010 · 22.06.2011AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV kann eine Baubewilligung trotz Überschreitung der Fluglärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, wenn eine Baulücke im überbauten Gebiet vorliegt, die Überschreitung geringfügig ist und überwiegende öffentliche Interessen (z. B. haushälterischer Umgang mit Bauland) bestehen.BaubewilligungBGer 1C_118/2010 · 20.10.2010AbgewiesenDie Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen die Belange des Denkmal- und Ortsbildschutzes, sofern keine relevante Beeinträchtigung geschützter Objekte nachweisbar ist. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungBGer 1C_492/2009 · 20.07.2010AbgewiesenDie Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen im urbanen Raum die marginalen Beeinträchtigungen des Ortsbilds und Denkmalschutzes. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.