Art. 9 Abs. 1 lit. a–d BGF
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VGer AG WBE.2015.131 · 23.08.2016AbgewiesenBei interkantonaler Wasserkraftnutzung sind nur auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende und technisch machbare Fischschutzmassnahmen in der Projektgenehmigung vorzuschreiben; für Bereiche mit Forschungsbedarf sind Vorbehalte in der Konzession zulässig.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.