Art. 9 Abs. 1 RPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_3/2024 · 29.01.2025Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde darf im kommunalen Richtplan keine generell-abstrakten Grenzwerte oder Abstandsregeln für Grosswindanlagen festlegen, die eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vereiteln und damit der behördenverbindlichen kantonalen Richtplanung widersprechen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_491/2011 · 05.07.2012AbgewiesenDie Umzonung für einen Sport- und Erholungspark im Erachfeld widerspricht dem kantonalen Richtplan (Bauentwicklungsgebiet) und dem Sachplan Fruchtfolgeflächen, da die Interessenabwägung die landesplanerischen Ziele ungenügend berücksichtigte und keine ausreichende Kompensation für die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen aufzeigte.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.