Art. 9 Abs. 1 VPB
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_450/2021 · 08.12.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung entfällt, da die Beschwerdeführerin mangels Kausalzusammenhangs zwischen der Personenbeförderungskonzession und den geltend gemachten Umwelt- und Sicherheitsrisiken nicht beschwerdelegitimiert ist. Die Rügen sind der Infrastruktur und nicht der Konzession zuzurechnen.Korpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.