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Art. 99 lit. c OG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer BGE 120 IB 136 · 13.04.1994AbgewiesenBei nachträglichen Korrekturen von Nationalstrassen-Baulinienplänen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich; die Interessenabwägung beschränkt sich auf die Prüfung, ob überwiegende private Interessen einer Erweiterung entgegenstehen.BGer BGE 117 IB 111 · 04.06.1991AbgewiesenDie Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kanton für die Bewilligung von Nutzungen auf Bahnareal ist im Anstandsverfahren nach Art. 40 lit. a EBG zu klären, sofern nicht der Inhalt der Pläne selbst angefochten wird.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.